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Individuelles Praxiscoaching – gefördert mit staatlichen Mitteln des BAfA

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Ja, bitte nehmen Sie bezüglich eines individuellen Angebotes Kontakt mit mir auf.

Individuelles Praxiscoaching – gefördert mit staatlichen Mitteln


Viele Praxen- und Apothekeninhaber wissen nicht, daß ein individuelles Praxiscoaching zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Praxis staatlich gefördert wird – für Arztpraxen oder Apotheken mit männlichem Inhaber mit bis zu 3000,- €, für Praxen mit weiblicher Inhaberin oder Mitinhaberin dagegen in praktisch unbegrenzter Höhe.

Die Förderung ist lediglich an die Voraussetzung gebunden, daß der antragstellende Arzt länger als fünf Jahre selbständig in eigener Praxis arbeitet.Das Programm ist ausdrücklich nicht an ein Medizin- oder Pharmaziestudium gebunden, d.h. es ist für alle Selbständigen abrufbar - also z.B. auch für Physiotherapeuten und andere selbständig arbeitende Heilberufe. Im Folgenden wird der Einfachheit halber von „Praxisinhabern“ gesprochen.

Unsere Erfahrungen zeigen, daß sich, z.B. für eine Zahnarztpraxis, allein durch einen konsequenten Ausbau der Prophylaxe zwischen 20.000,- und 30.000,- € Zusatzgewinn erzielen lassen. Wird zusätzlich der Bereich Füllungstherapie optimiert, so erhöht sich der Gewinn um weitere 26.000,- €. In Abhängigkeit von der Nutzung weiterer Potentiale (Implantate, Bleaching, Veneers, Wurzelkanal- und PA Behandlungen als Selbstzahler Leistungen) stellen auch 70.000,- € Zusatzgewinn noch nicht das obere Limit dar.

Auch für einen Augenarzt lassen sich mit AMD Prophylaxe, erweiterter Glaukom Vorsorge, Sehschul -IGeL für Kinder, Diabetes Screening, einer erweiterten prä- und postoparativen Katarakt Diagnostik sowie einer individuellen Brillen- und Kontaktlinsenanpassung als Selbstzahler Leistungen 70.000,- € Zusatzgewinn erzielen.

Was passiert im Rahmen eines solchen Praxiscoaching?

Zu Beginn
  • Sie und Ihr Team werden auf die beiden wichtigsten Erfolgsfaktoren trainiert, ohne die alle nachfolgend genannten Maßnahmen zwangsläufig ins Leere laufen: Zu Beginn des Coachings auf die Überwindung der eigenen gedanklichen Barrieren (Ich muß „verkaufen“; Bei unseren Patienten geht das nicht; Mir wäre diese Leistung aber zu teuer etc.) – zum Abschluß auf eine überzeugende und souveräne Patientenberatung.
  • Sie lernen überraschende Details eines schnell wachsenden Medizinmarktes außerhalb der GKV kennen und erfahren, was Ihre Patienten wirklich wollen – und das ist nur in den seltensten Fällen der medizinische Billiganbieter.

Zum Abschluß
  • Sie und Ihr Team lernen Erfolgsfaktor Nummer zwei kennen: Einfache und unaufdringliche Formulierungen, mit denen Sie Ihre Patienten leicht und schnell vom Sinn und Nutzen einer Selbstzahler Leistung überzeugen.
  • Besondere Aufmerksamkeit widmen wir Einwänden im Patientengespräch: Von Arzt und Helferinnen oft als Niederlage oder persönliche Ablehnung empfunden, bedeuten sie in den meisten Fällen in Wirklichkeit, daß der Patient gedanklich kurz vor einem „JA“ steht und nach Hilfestellung bei der finanziellen Realisierung oder nach weiteren Argumenten sucht, diese Entscheidung vor sich selbst oder seiner Umwelt zu begründen.

…und zwischendrin…
  • Es werden von uns betriebswirtschaftliche und patientenbezogene Praxiskennzahlen erhoben – die selbstverständlich vertraulich behandelt werden. Sofern es sich um patientenbezogene Daten handelt, geht es nie um einzelne Patienten, sondern immer um Patientencluster.
  • Diese Kennzahlen werden mit einem speziellen, auf die jeweilige medizinische Fachrichtung zugeschnittenen Verfahren bewertet: Erzielen Sie einen ausreichenden Verdienst pro Stunde, stimmt das Verhältnis GKV zu Privat – und Selbstzahler Liquidation, wie hoch ist der Anteil der Nicht-Zuzahler, werden ausreichend Neupatienten gewonnen etc.
  • So haben Sie auf einer einzigen Seite, ohne komplizierte Diagramme oder Excel Tabellen, eine kompakte Übersicht zur momentanen Situation Ihrer Praxis – und erkennen direkt selbst, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht.
  • Bei jeder angebotenen Selbstzahler Leistung prüfen wir preisliche Positionierung und Wirtschaftlichkeit. Die Erfahrung zeigt, daß Selbstzahler Leistungen oft deshalb nicht laufen, weil die preisliche Positionierung unglücklich gewählt ist.
  • In Zusammenarbeit mit Praxisinhaber und Team wird das zusätzliche Leistungs- und Gewinnpotential der Praxis definiert und im Rahmen einer Zielvereinbarung auf Wochen- und Monatsbasis festgeschrieben. Auch andere in diesem Zusammenhang notwendige Schritte werden gemeinsam qualitativ und / oder quantitativ vereinbart (Gewinnung von Neupatienten, Außendarstellung der Praxis, Werbung etc.)
  • In Form strukturierter Teambesprechungen wird die wöchentliche und monatliche Zielerreichung überprüft – so können Abweichungen zeitnah festgestellt und korrigiert werden.
  • Um Leerlaufzeiten oder unwirtschaftliche Behandlungen zu minimieren, erarbeiten wir mit Ihnen einen Produktivitäts- und einen Rentabilitätsindex. Damit verbunden ist eine Patientenklassifikation und eine Optimierung Ihres Bestellsystems. Dies verschafft Ihnen zeitliche Freiräume, verhindert unnötige Leerlaufzeiten, kanalisiert Schmerz- und Akutbehandlungen in bestimmte Zeitfenster und erhöht die Rentabilität der Praxis.
  • Zum Abschluß des Coachings erhalten Sie einen Beratungsbericht, der Ausgangssituation und alle mit Ihnen und dem Team getroffenen Maßnahmen und die vereinbarten Ziele sowie den Stand der Zielerreichung dokumentiert.

Was kostet das?
Gern erstellen wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot. Männliche Praxisinhaber bekommen 50% der Rechnungssumme bis zu einem Maximalbetrag von 3.000,- € für maximal zwei inhaltlich unabhängige Coaching Projekte als Fördermittel.

Praxisinhaberinnen oder Praxisteilhaberinnen bekommen ebenfalls 50% der Rechnungssumme bis zu einem Maximalbetrag von 3.000,- € pro Rechnung, d.h. 1.500,- € pro Rechnung. Hier besteht die Begrenzung auf zwei voneinander unabhängige Coaching Projekte jedoch ausdrücklich NICHT, d.h. Frauen können beliebig viele inhaltlich voneinander unabhängige Coaching Projekte für ihre Praxis In Anspruch nehmen.

Für Praxisgemeinschaften gilt: Pro Arzt maximal 3.000,- € Förderung, pro Ärztin 50% vom Rechnungsbetrag bei maximal 1.500,- € pro Rechnung ohne Mengenbegrenzung bei der Inanspruchnahme von Projekten. Es findet also ausdrücklich keine Betrachtung als Praxisgemeinschaft statt, sondern die jeweils antragstellende Person wird quasi als Einzelpraxis betrachtet.

Bitte beachten Sie:
Die Zuteilung der Fördermittel erfolgt nach Verfügbarkeit und ist zwingend an die Ermittlung und Dokumentation der oben genannten Praxiskennzahlen gebunden. Diese Arbeit ist von Ihnen im Vorfeld zu erledigen. Sie erhalten von uns eine Checkliste zu den benötigten Daten, mit der Sie sich mit Ihrem EDV Spezialisten und / oder Steuerberater zwecks Klärung in Verbindung setzen können.

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